Wissenswertes
Wissenswertes
Was muss ich tun, wenn ich für mein Kind eine*n Schulbegleiter*in möchte?
Wenden Sie sich im ersten Schritt an die Schule (Klassenleitung, Schulleitung) und besprechen Sie, welche Möglichkeiten der Förderung die Schule konkret empfiehlt oder ob die Pädagogen*innen individuelle Ideen für Ihr Kind entwickeln. Schulbegleitung kann eine Möglichkeit sein, aber vielleicht eröffnen sich auch andere Hilfen.
An allen Schulen des Landkreises sind Schulbegleitende bereits tätig, ev. kann ihrem Kind kurzfristig jemand, der bereits an der Schule arbeitet, an die Seite gestellt werden.
Sollte es keine Lösung für Ihre Situation geben, so melden Sie sich bitte telefonisch bei dem Koordinierenden der AuNo (Kontaktdaten unter „Unser Team“)
Muss ich, wenn mein Kind einen Schulbegleitenden braucht, einen Antrag stellen?
Nein, es müssen keine Anträge gestellt werden
Um eine Schulbegleitung einzusetzen benötigen wir eine Schweigepflichtentbindung (SPE) von ihnen (siehe Downloads)
Die SPE gibt uns als Dienstleister für den Landkreis Aurich die Möglichkeit mit der Schule und weiteren Ansprechpartnern ins Gespräch gehen zu dürfen.
Sie ist Grundlage den Bedarf an Schulbegleitung und den benötigten Umfang für Ihr Kind zu ermitteln
Ohne gültige SPE kann keine Schulbegleitung stattfinden. Liegt uns die SPE vor so beginnen unsere Koordinatoren*innen mit der Überprüfung des persönlichen Bedarfs des Schülers. Dabei geht es einerseits um die Feststellung (oder auch Ablehnung) insgesamt, dass das Mittel „Schulbegleitung“ stattfinden soll und anderseits um die Form und den Umfang der Hilfe
Entstehen mir als Erziehungsberechtigten Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung?
Nein, die Kosten übernimmt der Landkreis Aurich
Wie kann ich Schulbegleiter*in werden?
Die Schulbegleitung AuNo ist ein großes Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitenden. Wir sind in allen Regionen des Landkreises aktiv. Aus diesem Grund suchen wir immer wieder gut qualifizierte Mitarbeitende.
Brauche ich für eine berufliche Tätigkeit als Schulbegleiter*in Vorkenntnisse?
Ja, die AuNo stellt nur Schulbegleiter*innen ein, die über folgende Qualifikationen verfügen:
- erfolgreich abgeschlossener Lehrgang zum Schulbegleiter*in
- angeschlossene Berufsausbildung zum Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder Krankenpfleger*in etc.
- erfolgreich abgeschlossene Qualifikation zum Pflegeassistenten*in, Sozialassistenten*in
- vergleichbare Qualifikationen aus dem Pflege-, Betreuungs- oder pädagogischen Bereich
Bringen Sie diese Qualifikation mit? Dann sprechen Sie uns an oder bewerben Sie sich auf unsere Stellenangebote.
Ich besitze keine Vorkenntnisse. Kann ich mich für die Tätigkeit qualifizieren?
In unregelmäßigen Abständen bietet die KVHS Aurich-Norden Qualifizierungskurse zum/zur Schulbegleiter*in an den Standorten in Aurich und Norden an. Erfragen Sie bitte dort die nächsten Termine.
Teilweise bieten auch andere Bildungsträger Qualifikationskurse im Landkreis Aurich an. Recherchieren Sie bitte hierzu selbst.