Qualität & Angebot
Wie wird Schulbegleitung im Poolmodell des Landkreises Aurich organisiert und welche Aufgabe hat dabei die „Schulbegleitung AuNo gGmbH“?
Seit August 2018 hat der gesamte Landkreis Aurich die Organisation der Schulbegleitung umstrukturiert. Über das Amt für Jugend und Soziales und ihrem Dienstleister der Schulbegleitung AuNo gGmbH (kurz „AuNo“) werden die Schulen (die sich in fünf Schulverbünden zusammengeschlossen haben) mit Schulbegleitenden ausgerüstet, die sofort für die bedürftigen Schülerinnen und Schüler aktiv werden können. Diese neue Organisation wurde in einem Modellversuch bis 2024 erprobt.
Die Aufgabe der AuNo ist es, in Zusammenarbeit mit den Schulen, die zu unterstützenden Schülerinnen und Schüler zu benennen, sowie schnell und unkompliziert Schulbegleitende vor Ort einzusetzen. Die Schulbegleitenden sind als Mitarbeitende der AuNo an die Schulen entsandt.
Um schnell und effizient tätig werden zu können beschäftigt die AuNo für jeden Schulverbund Koordinatoren/ Koordinatorinnen. Diese stehen in engem, stetem Austausch mit den Mitarbeitenden in den Schulen. Sie bemühen sich für alle bedürftigen Schüler /Schülerinnen Schulbegleitung zu stellen, wenn eine Teilhabeeinschränkung im Sinne des Sozialgesetzbuches vorliegt. Zusammen mit den Pädagogen*innen wird entschieden in welcher Klasse, für welche Kinder und in welchem Umfang (wöchentliche Arbeitszeit der Schulbegleitenden) Schulbegleitung stattfinden sollte.
Die AuNo ist dem Landkreis und hier im Schwerpunkt dem Amt für Jugend und Soziales, verpflichtet, die Gründe von Schulbegleitung zu benennen und in Berichten in einer Datenbank darzustellen. Mit diesem Hintergrund, zur Wahrung von Transparenz gegen über allen Beteiligten (Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen etc.) und zur Einhaltung der Regularien der Datenschutzgrundverordnung benötigen wir das Einverständnis der Erziehungsberechtigten über eine Schweigepflichtentbindung zum positiven Austausch mit den Schulen und dem Auftraggeber (LK Aurich).